Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen Stickwirkwerk  (SwW) und dem Besteller. Die AGB sind vorbehaltlos anwendbar und gehen allfälligen anderen Geschäftsbedingungen vor. Vereinbarungen, welche die nachfolgenden Bestimmungen abändern oder ergänzen, bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung von SwW. Wurden die AGB einmal vereinbart, gelten sie auch für alle weiteren Vertragsverhältnisse zwischen SwW und dem Besteller. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft stehende Fassung der AGB.

1. Angebot / Bestellung

Die Angebote von SwW sind nach Angabe gültig. Aktionen wie Datiert sofern nicht vorher ausverkauft. Der Vertrag zwischen SwW und dem Besteller ist abgeschlossen, sobald SwW den mündlichenoder schriftlichen Auftrag des Bestellers mündlich oder schriftlich bestätigt hat. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen von SwW ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Diese gilt vom Besteller als anerkannt, sobald er mündlich zugesagt, die schriftliche Auftragsbestätigung zurückgesandt hat.

2. Warenmuster
Vorhandene Muster werden in der Regel dem Besteller nicht verrechnet. Ausnahmen bilden Muster, welche für den Kunden bestellt/hergestellt werden, deren Herstellung einen Werkzeugbau bedingt. Diese Warenmuster werden grundsätzlich nur gegen Rechnung versendet.Die für die Herstellung von Werkzeugen* in Rechnung gestellten Beträge sind als Anteilskosten zu verstehen. Ihre Bezahlung gibt dem Besteller keinen Anspruch auf die Auslieferung der betreffenden Werkzeuge. Die Werkzeuge verbleiben im ausschliesslichen Eigentum von SwW und dürfen insbesondere nicht an Dritte weitergegeben werden
* speziell angefertigte Veredelungs-Hilfsmittel wie Anlagebauteile; Rakel; Drucktampons usw.

Teile unseres  Standartsortiments können in der Farbe vom Wunsch des Kunden variieren. Das gewünschte Farbmuster wird anhand eines Stoffteiles zur Begutachtung beigelegt.

Andere Warenmuster, die in den Auftrag integriert werden können und Standartsortimentsmuster sind innerhalb 7 Tagen vor Endtermin zurück zu senden. Ansonsten spätestens nach 14 Arbeitstagen. Längere Ausstände nur gegen Absprache.   

Ein Musterversand, der ohne Folgeauftrag bleibt, wird mit einer Bearbeitungsgebühr von mind. CHF 30.– in Rechnung gestellt. Warenmuster abweichend unseres Standartsortiments,  die nicht in den Auftrag integriert werden können, werden nicht zurück genommen.

3. Angelieferte Materialen 
Auf angelieferte Textilien besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Garantie. Der Kunde liefert die durch die Veredelung entstandene Fehlmengeauf seine Kosten nach.

4. Mindestbestellwert
Der Mindestbestellwert pro Rechnung beträgt CHF 100.- Netto-Warenwert.

Ausgenommen von Mindestbestellwert sind Aufträge welche über den Dein Shirt Shop.ch Online Shop getätigt wurden, sowie Sonder-Aufträge mit Barzahlung bei Abholung.

Bis zu einem Netto-Warenwert von CHF 50. - sowie bei Kleinaufträgen unter 20 Teilen wird ein Unkostenbeitrag bis zu CHF 25. - pro Auftrag verrechnet.

5. Umfang der Lieferungen 
SwW ist zu Teillieferungen berechtigt. SwW behält sich Mehr- oder Minderliefermengen von 5% vor. Diese Toleranz hat auch für Teillieferungen Gültigkeit.

6. Preise 
Die Preise verstehen sich netto ab Werk, exkl. Mehrwertsteuer. Allfällige Rücksendungen werden nicht gutgeschrieben. Sämtliche Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung umschriebenen hinausgehen sowie Zusatzkosten für Siebe, Muster, 
Clichés; Werkzeuge und Autor-/ Datenkorrekturen gehen zu Lasten des Bestellers und werden gesondert verrechnet. Die in Rechnung gestellten Beträge für Siebe verstehen sich als Anteilskosten; die betreffenden Siebe, Clichés & Werkzeuge verbleiben im alleinigen Eigentum von SwW.

7. Zahlungsbedingungen 
Die Zahlungen sind vom Besteller ohne irgendeinen Abzug (z. B. Skonto, Spesen, Steuern, Gebühr usw.) zu leisten. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Nichtbezahlung innerhalb der Zahlungsfrist tritt ohne weitere Mahnung der Verzug ein. In diesem Falle ist 
SwW berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 6 % p. a. geltend zu machen.

8. Eigentumsvorbehalt 
Die Ware bleibt Eigentum von SwW bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen. SwW ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen zu lassen.

9. Preisempfehlung 
Von SwW publizierte Preisempfehlungen für Endkundenpreise (Print, Internet, etc.) dienen lediglich der Information und sind unverbindlich.

10. Versand und Versandkosten 
Versandvorschriften des Bestellers sind für SwW nur verbindlich wenn SwW diese schriftlich bestätigt hat. Postsendungen werden mittels PostPac Economy versandt, d. h. Eintreffen am übernächsten Werktag ab Versandtag. Auf Wunsch des Bestellers kann eine Postsendung auch mittels PostPac Priority oder Swiss-Express versandt werden. Der Besteller hat die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. SwW bestimmt die Transportart. Wünscht der Besteller eine von der Wahl von SwW abweichende Transportart, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Besteller zu tragen.

Aufträge ab 20 Teilen inkl. Material/ Textilien aus unserem Hause werden frei Haus geliefert.

Aufträge mit angeliefertem Material vom Besteller werden je nach eigenem Ermessen ab 50 Teile Versandfrei geliefert.  

Der Paketversand findet ausschliesslich innerhalb Schweiz (sowie Liechtenstein) statt.

11. Lieferfristen
SwW wird den zugesicherten Liefertermin nur einhalten wenn der Besteller seinen Pflichten nachkommt und die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck, Versandlisten, Zahlungen usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei SwW eintreffen. Bei zu spätem Eintreffen ist SwW nicht länger an eine vereinbarte Lieferfrist gebunden. Vorbehalten bleiben Verzugsfälle, die nachweisbar absichtlich oder durch grobfahrlässiges Verschulden von SwW verursacht wurden. Sofern keine Vereinbarung bezüglich eines Liefertermins/einer Lieferfrist besteht, liefert SwW, sofern die bestellte Ware verfügbar und die Veredelung vollzogen werden konnte. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist SwW berechtigt, sämtlichen ihr daraus entstandenen Schaden geltend zu machen.

12. Produktionszeiten: 
Ab Bestellung: ca. 3 Wochen Lieferfrist, ausgenommen Warenausstände die zu einem späteren Zeitpunkt eintreffen (bleibt in Absprache zwischen Besteller und SwW). Ab Erhalt deren + ca. 1 Woche

Sonderaufträge und Grossauflagen nach Absprache.

Kurzfristigere Aufträge möglich wenn im Online Shop deklariert oder nach Absprache.

13. Übergang von Nutzen und Gefahr 
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferungen ab Werk von SWW auf den Besteller über.

14. Abnahme der Lieferungen und Gewährleistungen 
Mängel betreffend Gewicht, Stückzahl, Beschaffenheit und Preis der Ware sind innert 10 Tagen nach Erhalt derselben SwW schriftlich anzuzeigen, ansonsten gilt die Ware und der Preis als genehmigt. Erfolgt keine solche Mitteilung, gelten die Ware und der Preis als anerkannt und allfällige Gewährleistungsansprüche des Bestellers entfallen. SwW verpflichtet sich, bei rechtzeitiger Mitteilung gemäss Abs. 1 dieser Ziff. 8 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin, alle Teile der Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar sind, gegen deren Rückgabe innert angemessener Frist kostenfrei zu ersetzen. Zur Vereinfachung der Abwicklung, wird die zurückgesandte Ware dem Besteller in der Regel ersetzt. Folgende branchenüblichen Toleranzen sind technisch bedingt und gelten nicht als Mangel: – Massabweichungen bei Schnitt-, Stanz-, Klebe- und Schweissarbeiten, Materialstärken und Gewichten von +/– 10%, – kleinere Abweichungen in Materialbeschaffenheit, Farbe und Ausführung. Die Abbildungen in Katalogen und Preislisten sowie dortige Massangaben, Farben und dergleichen sind annähernd und unverbindlich. Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers, die über die hier aufgeführten Ansprüche hinausgehen, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle von Absicht oder grobfahrlässigen Verschuldens von SwW. Die unberechtigte Rücksendung von gelieferter Ware wird nicht zurückvergütet.

15. Rücksendungen /Rückgaberecht / Haftung
Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache mit SwW werden nicht entgegengenommen.

Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anlässlich von Sonderverkaufsaktionen sowie bei falsch bestellten Grössen. Auf Warenverkäufe über den Onlineshop besteht kein Rückgaberecht.

SwW haftet dem Besteller nur für Verschulden aus Absicht und Grobfahrlässigkeit.

16. Reproduktionsrecht 
Die Reproduktion und der Druck aller vom Besteller zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und der Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.

17. Mahnung/ Mahngebühr
Die Mahnungen erfolgen im 10 Tage Rhythmus.

Wir belasten 10.- Fr für die zweite Mahnung, die 3 Mahnung erfolgt mittels unseres beauftragten Inkasso-Büros. 

18. Haftung
Daten von Stickereien und Filme werden bei uns aufbewahrt.

Ausnahmefall: Stickdateien von Kleinaufträgen unter einer Stückzahl von total 50 gefertigten Teilen werden nicht weitergegeben.

Daten und Filme, welche dem Kunden ausgehändigt wurden, sind in unseren Akten festgehalten.

15. Anwendbares Recht 
Die Vertragsverhältnisse zwischen SwW und dem Besteller unterstehen ausdrücklich Schweizerischem Recht.

16. Gerichtsstand 
Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz von Stickwirkwerk (SwW)- Ruth Thurnherr , Januar 2016